Land stellt 50 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Kommunen können ab 16. September Anträge stellen

CDU-Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos: „Gerade jetzt brauchen wir mehr kommunale Investitionen in den Klimaschutz, um unser Land zukunftsfest zu machen.“

Von der energetischen Abfallversorgung bis hin zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich auch unter den erschwerten Rahmenbedingungen der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine für die Einhaltung der Klimaziele ein. Hierfür stellt die Landesregierung finanzielle Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung.

„Unsere Kommunen sind ein fester Bestandteil, wenn es um die Energiewende und das Erreichen der Klimaziele in Nordrhein-Westfalen geht. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen wir weiterhin die Kommunen in ihren wichtigen Transformationsprojekten – und lösen damit ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein“, bewerten die CDU-Landtagsabgeordnete aus dem Rhein-Erft-Kreis, Romina Plonsker, Gregor Golland und Thomas Okos, die Unterstützungsoffensive.

Im ersten Schritt verlängert die CDU-geführte Landesregierung die Billigkeitsrichtlinie für Kommunen. Diese können ab dem 16. September 2022 bis Ende November wieder Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen. Dafür stehen 40 Millionen Euro bereit. In einem zweiten Schritt fließen weitere zehn Millionen Euro in Forschungsprojekte im Zuge der europäischen „Clean Energy Transition Partnership“. Gefördert werden neben Projekten aus den Themenbereichen Energie-Technologien und -Komponenten auch Speicher und Netze sowie synthetische Kraftstoffe, CO2-Speicher und Verwertungs-Technologien.

Plonsker, Golland und Okos: „Gerade jetzt ist es von Bedeutung, dass die Investitionen in ein klimafreundliches Nordrhein-Westfalen ausgebaut werden und wir an einem Strang ziehen. Denn nur gemeinsam bewirken wir Fortschritte bei diesem wichtigen Thema.“

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit der Kommunal Agentur NRW und der Bezirksregierung Arnsberg informiert das Land am 15. September um 9.00 Uhr, wie Kommunen die Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie abrufen können. Eine Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich, Informationen erhalten Interessierte unter: https://kommunalagentur.nrw/veranstaltungen/736/